Dieses Jahr ist ein zentrales Thema in vielen Unternehmen präsent:
Die Dringlichkeit wächst.
Gemäß der europäischen Cybersicherheitsverordnung NIS2 endet die Umsetzungsfrist im Oktober 2024. Es genügt nicht, die Richtlinie einfach zur Kenntnis zu nehmen. Vielmehr ist es erforderlich, sich aktiv mit den Bestimmungen auseinanderzusetzen, um die notwendigen Schritte durchzuführen.
Allerdings stellt sich die Frage:
Wie können Unternehmen, die oft begrenzte Ressourcen und Zeit haben, eine so komplexe und umfangreiche Richtlinie bewältigen? Die NIS 2 Richtlinie beinhaltet eine Vielzahl von Anforderungen und Maßnahmen, die häufig in einem „technischen Dialekt“ formuliert sind.
Als Experten auf dem Gebiet der Business Continuity und IT-Sicherheit durften wir kürzlich im Industrieanzeiger, zu NIS 2, Stellung beziehen. Betroffene Unternehmen müssen handeln.
Im Artikel „Schutzschild und Damoklesschwert“, wird die NIS 2 umfassend und verständlich erörtert
Wir ermutigen dazu, sich aktiv mit der NIS 2 Richtlinie auseinanderzusetzen und von den Informationen und Einblicken, des Beitrags, zu profitieren. Durch fundiertes Verständnis der Richtlinie werden Unternehmen diese effektiv in ihre Prozesse integrieren, anstatt ihre Prozesse der Richtlinie anzupassen. NIS 2 wird zum „hidden champion“ ,wenn es wirtschaftlich und technisch verhältnismäßig umgesetzt ist.
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